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Das Gespräch zwischen Patient und Arzt

Das Gespräch zwischen Arzt und Patient(in) ist eines der wichtigsten Säulen unserer Praxisphilosophie.

Wir bemühen uns um eine umfassende Wahrnehmung und Urteilsbildung bezüglich der subjektiven Situation des Patienten im Kontext der objektiven Befunde, wie zum Beispiel der Laborbefunde. Diese ganzheitliche Wahrnehmung der Menschen, die sich uns anvertrauen, ist nur im Zusammenhang von körperlicher, seelischer und sozialer Dimension erfassbar. Wir investieren gerne in diese Arbeit und wissen aus Erfahrung, dass hierdurch im Laufe der Zeit ein tiefes Verständnis und Mitgefühl für die Schicksalszusammenhänge des Patienten entstehen kann. Daraus resultiert oft ein tiefgreifendes gemeinsames Handeln zwischen Patienten und Arzt.

Wie inzwischen allgemein bekannt, werden in der Gebührenordnung (GOÄ) alle apparativen Diagnose- und Therapieverfahren adäquat, das ärztliche Gespräch jedoch unzureichend vergütet.

Um kostendeckend arbeiten zu können, wird daher das ärztliche Gespräch mit Anlalogziffern abgerechnet. Diese Berechnung umfasst auch die oft sehr aufwendige Vor- und Nachbereitung von ärztlichen Gesprächen, die meistens – wie oben dargestellt – zeitlich ähnlich aufwendig ist,  wie das Gespräch selbst.

Auch im Bereich der Infusionen werden die Kosten, die uns entstehen, nicht durch die in der GOÄ vorgesehenen Beträge abgedeckt. Diese umfassen das Bestellwesen, die Lagerhaltung, das Legen der Infusion, die Betreuung während der Infusion und die Entsorgung.

 

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